Fördermöglichkeiten
Förderung der IHK-Aufstiegsfortbildung
Der Staat fördert die IHK-Aufstiegsfortbildungen finanziell mit dem „Aufstiegs-BAföG“. Das erhalten diejenigen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, unabhängig von Alter und Einkommen (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG). So wird die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühr gefördert, bei bestandener Prüfung übernimmt die Förderung weitere 25 Prozent der Kosten.
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Unsere TEUTLOFF-Berater unterstützen Sie gerne dabei, dass Sie Ihren gesetzlichen Förder-Anspruch bekommen – und auch, wenn es darum geht, für den Abschluss Credit-Points an einer Hochschule zu erhalten. Mit der Unterstützung unserer Ansprechpartner liegt die Förderzusage unserer Interessenten bei rund 98 %.