AVGS: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

AVGS: Aktivierungs-& Vermittlungsgutschein: Tipps zur Beantragung

Elternzeit, Kündigung, Krankheit, neue Interessen oder der Aufstieg auf der Karriereleiter: Es gibt viele Gründe, sich beruflich neu zu orientieren. Unerlässlich dafür: Breites Know-how – fachlich genauso wie in den sogenannten Soft Skills.

Der Staat unterstützt Menschen in der Umorientierung und Qualifizierung: Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), ausgestellt vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, übernimmt die öffentliche Hand die gesamten Kosten für zertifizierte Kurse, unter Umständen sogar die Fahrt- und Kinderbetreuungskosten.

Hier ist TEUTLOFF Ihr idealer Partner für Ihre berufliche Neuausrichtung: Wir bieten persönliche Coachings, fachliche Weiterbildungen und helfen bei der Vermittlung in den Beruf – immer AVGS-konform. Die Kosten trägt der Staat. Gern beraten wir Sie bei Ihrer Wahl, welche Laufbahn Sie einschlagen möchten und begleiten Sie von der Auswahl bis zum Abschluss.

Einfach zum AVGS: Mit TEUTLOFF beantragen

Mit TEUTLOFF gelingt Ihr reibungsloser Einstieg in Ihren neuen Traumjob: In der persönlichen Beratung finden wir die passende Weiterbildung für Ihre individuelle Karriere. Wir analysieren Ihre Kompetenzen und finden zusammen heraus, welcher Arbeit wirklich zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Dann bekommen Sie von uns eine Teilnahmebestätigung für Ihren Kurs – diese geht weiter an den Sachbearbeiter des Jobcenters bzw. der Arbeitsagentur. Der prüft noch, ob die Bedingungen für einen AVGS erfüllt sind. Bei der Abstimmung mit dem Sachbearbeiter helfen wir gerne. Ist der Antrag genehmigt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und starten mit der TEUTLOFF-Qualifikation in Ihre neue berufliche Zukunft.

Im AVGS sind Inhalte, Ziel, Dauer und regionaler Geltungsbereich sowie die Ãœbernahme der Kosten festgelegt.

Schülerin mit verschränkten Armen

So geht’s

Unser kurzes Video zeigt, wie Sie in wenigen Schritten zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kommen.

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Mehr Informationen

Voraussetzungen für den AVGS

Der AVGS kann von jedem beantragt werden. Einen Rechtsanspruch haben Bezieher von ALG-I-Leistungen und alle, die in den vergangenen drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, oder wenn der Antragsteller noch nicht erfolgreich vermittelt wurde.

Bei Berufsrückkehrern, Existenzgründern, Absolventen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten oder ALG-II-Empfängern liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters, ob ein AVGS bewilligt wird.

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es nur für zertifizierte Maßnahmen von anerkannten Bildungsträgern wie TEUTLOFF.

Die TEUTLOFF-Services rund um Ihren AVGS

  • Erstberatung: Wir ermitteln Ihre individuellen Potenziale und Perspektiven.
  • Angebote: Wir stellen das auf Sie maßgeschneiderte Seminarpaket zusammen.
  • Fördercheck: Wir prüfen, wie Sie Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
  • Antragshilfe: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge und der Kommunikation mit dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur.
  • Persönlich: Während der gesamten Dauer Ihres AVGS-Seminars betreut Sie Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen und beraten Sie rund um Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Sprechen Sie uns an!

AVGS Teilnehmer am Roboter

Wir sind für Sie da

Tanja Bossmann, eine Mitarbeiterin

Tanja Boßmann

IHK-Aufstiegsfortbildungen, Öffentliche Auftraggeber & Firmenkunden, Interessentenmanagement - Saarlouis

0151 20732835 tanja.bossmann@teutloff.de
Dirk Gulden, ein Mitarbeiter

Dirk Gulden

Öffentliche Auftraggeber & Firmenkunden, Interessentenmanagement, Schweißkurse, Logistik, Robotik, 3D-Druck, SPS - Braunschweig, Wolfsburg

0531 80905-52 dirk.gulden@teutloff.de