Aufstiegs-BAföG

Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen, Maßnahmen & Tipps zum Antrag

Das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) ist eine bundesweite Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungs­förderungsgesetz (AFBG). Damit steht ein Förderinstrument bereit, das – anders als das „Studenten-BAföG“ – von jedem genutzt werden kann, der an einer Aufstiegsfortbildung teilnimmt und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Die Förderung ist unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen. Bund und Länder übernehmen bis zu 75 Prozent Ihrer Weiterbildungskosten.

Wer wird gefördert?

Mit dem Aufstiegs-BAföG wird jeder gefördert, der an einer Aufstiegsfortbildung teilnimmt, beispielsweise an einer Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker oder an einer IHK-Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister, zum Technischen Fachwirt, zum Technischer Betriebswirt oder zum Wirtschaftsfachwirt. Das kommt für Handwerker ebenso wie für andere Fachkräfte infrage, die bereits eine anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über vergleichbare Erfahrung verfügen.

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG umfasst alle Maßnahmen, die Sie zur Vorbereitung und Durchführung Ihres Weiterbildungsabschlusses brauchen. Der Gesamtbetrag richtet sich nach Ihrer Fachrichtung beziehungsweise dem Kurs und den IHK-Gebühren.

Der sogenannte „Maßnahmenbeitrag“ deckt als 50-Prozent-Zuschuss bereits die Hälfte der Lehrgangsgebühren. Für die andere Hälfte der Kosten gibt es ein günstiges Darlehen. Wer die Prüfung besteht, dem erlässt der Staat wiederum die Hälfte dieser Darlehens-Summe. Sie selbst tragen dann nur noch ein Viertel der Fortbildungs-Kosten. Die IHK-Prüfungsgebühren sind über einen separaten Antrag förderfähig.

Mehrere Personen besprechen etwas miteinander

Absolvieren Sie einen Lehrgang in Teilzeit, ist die Zuwendung einkommens- und vermögensunabhängig.

Wer einen Vollzeit-Lehrgang wählt, kann einen weiteren Fördertopf nutzen. Der „Unterhaltsbeitrag“ – ein reiner Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird – unterstützt Sie in Ihrem Lebensunterhalt. Die Beitragshöhe richtet sich nach Einkommen, Vermögen und der Familiengröße.

Als Regelsätze gelten laut AFBG:

  • 963,00 Euro für Alleinstehende
  • 1.198,00 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner
  • 1.433,00 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind
  • 1.668,00 Euro für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern

Welche Voraussetzungen gelten für Förderung mit Aufstiegs-BAföG?

Für das Aufstiegs-BAföG brauchen Sie entweder eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung, einen vergleichbaren Abschluss oder ausreichend Berufserfahrung. Wichtig ist Ihre Zulassung durch die zu prüfende Stelle (z. B. IHK). Wir beraten Sie zu den Zulassungsvoraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Das Aufstiegs-BAföG ist unabhängig vom Studenten-BAföG.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Förderantrag läuft über die Bundesländer – die für Sie zuständige Stelle hängt also von Ihrem Wohnsitz ab. Anträge in Niedersachsen bearbeitet die NBank, in anderen Bundesländern kümmern sich beispielsweise die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten um Ihren Antrag.

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Mehr Informationen

Für Teilzeitlehrgänge gilt:

Sie haben mit der Antragstellung Zeit bis zur ersten schriftlichen Prüfung. Beantragen Sie dennoch rechtzeitig das Bafög, damit Sie nicht vorfinanzieren müssen.

 

Für Vollzeitlehrgänge gilt:

Beantragen Sie den Maßnahmenbeitrag bereits vor Beginn der Weiterbildung. Die Förderung wird zwar auch rückwirkend gewährt, allerdings gilt dies nicht für den Unterhaltsbeitrag –  möchten Sie auch diesen beziehen, sollte der Antrag der zuständigen Stelle vor dem Start Ihrer Weiterbildung vorliegen.

Ihre Förderung beginnt dann mit dem Beginn Ihrer Weiterbildung oder Umschulung, frühestens im Monat der Antragstellung.

Nutzen Sie die TEUTLOFF-Beratung, denn besonders leicht fällt Ihnen der Antrag für das Aufstiegs-BAföG mit unserer Unterstützung. Der Antrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Formblatt A (Antrag, auszufüllen vom Teilnehmer)
  • Formblatt B (Lehrgangsbescheinigung, auszufüllen vom Bildungsträger)
  • Anlage zum Formblatt B / Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen, auszufüllen von der zuständigen Prüfungsstelle)

Unsere Unterstützung für Sie

Wir stehen persönlich an Ihrer Seite und unterstützen Sie – ob bei Fragen zur passenden Aufstiegsfortbildung und den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, bei den verschiedenen Fördermitteln oder in Sachen Antragstellung. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Kontakt

Weiterbildung in Niedersachsen und deren Förderung wird besprochen

Wir sind für Sie da

Susanne Köhn, eine Mitarbeiterin

Susanne Köhn

Staatlich geprüfte Techniker, Interessentenmanagement, Teilnehmerverwaltung - Braunschweig, Wolfsburg

0531 80905-28 susanne.koehn@teutloff.de
Anja Wilson-Lüttich, eine Mitarbeiterin

Anja Wilson-Lüttich

IHK-Aufstiegsfortbildungen, Interessentenmanagement - Hannover, Salzgitter, Wolfsburg

05341 8306-20 anja.wilson-luettich@teutloff.de