Teilnahmebedingungen für Aus- und Weiterbildungs­maßnahmen

 

TEUTLOFF Technische Akademie gGmbH, Frankfurter Straße 254, 38122 Braunschweig

 

Stand: 08.02.2019

 

Inhaltsverzeichnis:

§ 1  Allgemeines
§ 2  Vertragspartner, Vertragsschluss
§ 3  Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
§ 4  Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
§ 5  Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
§ 6  Leistungsumfang, Änderungen und Absagen
§ 7  Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 8  Höhere Gewalt
§ 9  Haftung
§ 10 Abtretung
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
§ 12 Textform
§ 13 Beendigung und Verlängerung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
§ 14 Streitbeilegung

 

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der TEUTLOFF Technische Akademie gGmbH(nachfolgend: TEUTLOFF) und Teilnehmern und Teilnehmerinnen(nachfolgend: Teilnehmer1) ihrer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, wenn TEUTLOFF bei Vertragsabschluss auf ihre Geltung hinweist und die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
  2. Soweit diese Teilnahmebedingungen anderweitigen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Teilnehmer so z.B. Regelungen eines Weiterbildungsvertrages nach SGB II/III widersprechen, gehen sie diesen im Rang nach und finden keine Anwendung.

 

§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss

  1. Der Aus- oder Weiterbildungsvertrag kommt zustande mit der TEUTLOFF Technische Akademie gGmbH.
  2. Die Darstellungen der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Online-Präsenzen, Katalogen, Broschüren, Informationsblättern etc. stellen kein rechtlich bindendes Angebot,
    sondern eine unverbindliche Präsentation der Aus- und Weiterbildungs- maßnahmen dar. Der Vertragsschluss kommt ausschließlich durch in Textform erfolgende Willenserklärung
    (Anmeldebestätigung) der TEUTLOFF im Falle einer nach SGB II/III geförderten Maßnahme oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Weiterbildungs- vertrages nach SGB II/III zustande.
    Dies, nachdem der Teilnehmer in jedem Fall zuvor unter Ausfüllung des Anmeldeformulars der TEUTLOFF(bei beschränkt geschäftsfähigen Teilnehmern unter Mitwirkung von dessen  gesetzlichen   Vertretern)   elektronisch (online), postalisch, per Fax, per E-Mail oder aber persönlich vor Ort bei TEUTLOFF eine Anmeldung vorgenommen hat.
  3. Teilnehmer können Eingabefehler im elektronischen Anmeldevorgang jederzeit korrigieren, indem sie die hierfür vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten nutzen.
  4. Die Bestätigung des Zugangs der elektronischen Anmeldung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach ihrem Absenden.

 

§ 3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

  1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
  2. Bei elektronischer Anmeldung speichert TEUTLOFF die Anmeldedaten und sendet diese dem Teilnehmer nebst diesen Teilnahmebedingungen per E-Mail zu. Die Teilnahmebedingungen sind dauerhaft in der Online-Präsenz von TEUTLOFF einsehbar, während die Anmeldedaten über das Internet nicht eingesehen werden können.

 

§ 4 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

  1. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, etwaige Zugangsvoraussetzungen für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, zu denen er sich anmeldet, zu erfüllen und ins besondere über etwaige Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu verfügen.
  2. TEUTLOFF bietet jedem Interessenten vor der Anmeldung ein ausführliches Informationsgespräch über das für ihn geeignete Qualifizierungs- / Bildungsangebot an.
  3. Das Fehlen von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen entbindet den Teilnehmer nicht von der Pflicht zur Zahlung der Vergütung.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

  • Teilnehmer sind verpflichtet, zum Gelingen der Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme beizutragen und hieran mitzuwirken. Sie sind insbesondere verpflichtet,

  • Anordnungen des Lehr- und Verwaltungspersonals von TEUTLOFF, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Aus- und Weiterbildungsbetriebes notwendig sind, Folge zu leisten;
  • regelmäßig an den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen;
  • etwaige zur Feststellung von Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und zu Prüfungen erforderliche Unterlagen rechtzeitig, auf Verlangen von TEUTLOFF unverzüglich und vollständig vorzulegen;
  • im Falle von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, deren Teilnahme von einem Kostenträger gefördert werden soll, TEUTLOFF unverzüglich darüber zu informieren, falls die Förderung abgelehnt oder entzogen wird.

 

§ 6 Leistungsumfang, Änderungen und Absagen

  • Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich und abschließend aus den jeweiligen Vertragsunterlagen und sonstigen Leistungsbeschreibungen der TEUTLOFF(Online- Präsenzen, Kataloge, Broschüren, Informationsblättern) sowie ggf. einschlägigen Ausbildungsordnungen und schulrechtlichen Bestimmungen.
  • Den Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften oder eine zumutbare Verlegung des Lehrgangsortes und Lehrgangstages behält sich TEUTLOFF vor und diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Kündigung.
  • TEUTLOFF behält sich vor, wegen unvorhersehbarem Ausfall von Lehr- bzw. Ausbildungskräften sowie sonstigen nicht von TEUTLOFF zu vertretenden Störungen im Geschäftsbetrieb,  Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen abzusagen. TEUTLOFF behält sich ferner vor, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, deren Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht ist, bis zwei Wochen vor deren geplantem Beginn wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl abzusagen. Im Falle solcher Absagen werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren erstattet.

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Vergütungen der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu entrichten. Diese umfassen ausschließlich die in den Kursunterlagen ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Insbesondere Kosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren, Reise-,  Verpflegungs- und Ãœbernachtungskosten sind vorbehaltlich     anderweitiger Vereinbarungen hiervon nicht umfasst und gesondert zu entrichten.
  • Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist die Vergütung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nachschüssig in monatlichen Raten zum jeweils letzten Kalendertag eines jeden Monats zu bezahlen. Die Anzahl der Raten ergibt sich aus der Lehrgangsdauer in vollen Monaten und ihre Höhe folgt aus der Gesamtvergütung dividiert durch die Ratenanzahl.
  • Gerät der Teilnehmer bei ratenweiser Zahlung mit mehr als zwei Raten in Verzug, so wird die gesamte Vergütung sofort und in eins fällig.
  • Sämtliche Zahlungen sind auf Verlangen der TEUTLOFF per Ãœberweisung unter Angabe der Teilnehmernummer zu leisten.

 

§ 8 Höhere Gewalt

Für den Fall, dass TEUTLOFF die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist TEUTLOFF für die Dauer der Hinderung von ihrer Leistungspflicht befreit.

 

§ 9 Haftung

  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch TEUTLOFF, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet TEUTLOFF im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stets unbeschränkt
    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • bei Arglist
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
    • bei Garantieversprechen oder Zusicherung, soweit vereinbart und
    • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf(Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von TEUTLOFF, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, soweit zugleich Ziff.1 dieser § Anwendung findet.
  3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der TEUTLOFF.

 

§ 10 Abtretung

Der Teilnehmer kann Rechte aus unter Geltung dieser Teilnahmebedingungen geschlossenen Verträgen nur mit Zustimmung von TEUTLOFF abtreten. TEUTLOFF wird die Zustimmung nicht unbillig verweigerne.

 

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn sein Anspruch, auf den er das Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht stützt, auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

 

§ 12 Textform

Änderungen oder Ergänzungen von unter diesen Teilnahmebedingungen geschlossenen Verträgen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Textformerfordernis.

 

§ 13 Beendigung und Verlängerung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

  1. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem vereinbarten Ende der Maßnahme.
  2. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit einer geplanten Dauer von bis zu drei Monaten sind ordentlich nicht kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit einer geplanten Dauer von mehr als vier Monaten und höchstens einem Jahr können durch den Teilnehmer ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Veranstaltungsmonate und danach jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Ende der nächsten drei Veranstaltungsmonate ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit einer geplanten Dauer von mehr als einem Jahr können durch den Teilnehmer jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. TEUTLOFF kann den Aus- und Weiterbildungsvertrag außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    • der Teilnehmer die Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt;
    • der Teilnehmer ggf. nach Ausspruch einer etwaig erforderlichen, vorangegangenen  Abmahnung schuldhaft seine Mitwirkungs- pflichten aus § 5 verletzt;
    • der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist;
  6. bei einer geförderten Aus- und Weiterbildungsmaßnahme der Kostenträger die (weitere) Teilnahme des Teilnehmers oder die Kostentragung versagt.Jedwede Kündigung bedarf der Textform.

§ 14 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist TEUTLOFF weder verpflichtet noch bereit.