Steuervergünstigungen
Was sind Steuervergünstigungen?
Fort- und Weiterbildungskosten, die einen beruflichen Bezug haben, können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Die Fort- bzw. Weiterbildungskosten können Sie als Kursgebühren/Prüfungsgebühren angeben. Es ist unerheblich, ob Sie diese selbst oder mittels einem Darlehen finanzieren. Allerdings wird der nicht- rückzahlbare Zuschussanteil abgezogen.
Zusätzlich können Sie die Fahrtkosten für Ihre Fortbildung mit 0,30 Cent pro km steuerlich geltend machen.
Wir empfehlen generell sich bei Ihrer/Ihrem Steuerberater fachkundig zu informieren.
Welche Leistungen umfassen die steuerlichen Vergünstigungen?
Zu den beruflichen Ausgaben, die Sie absetzen können, gehören zum Beispiel:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Hin- und Rückfahrten zum Ausbildungsort oder zu einer Arbeitsgruppe
- Übernachtungskosten
- Kosten für Essen und Trinken außer Haus, wenn Sie mehr als acht Stunden für eine Fortbildung unterwegs sind (12 €).
- Kosten für Lehr- und Arbeitsmittel
Es gibt keine Höchstgrenze.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Sie tragen Ihre Ausgaben für die berufliche Fortbildung in die Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Auskünfte über alle absetzbaren Aufwendungen erteilt Ihr persönlicher Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedschaft erforderlich).
Wichtig ist die Aufbewahrung der entsprechenden Bescheinigungen.