Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungsgesetz für Weiterbildungsmaßnahmen

Geld vom Staat für Ihre Weiterbildung: Sie sind Arbeitgeber, der die Qualifikation seiner Mitarbeiter verbessern möchte, um besser für die Zukunft gerüstet zu sein? Oder sind Sie Angestellte/r und möchten Ihre Karriere mit einer Weiterbildung voranbringen?

In beiden Fällen hilft das Qualifizierungschancengesetz. Als Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung fördert es gezielt die Qualifikation von Beschäftigten: Die Agentur für Arbeit trägt bei dem Qualifizierungschancengesetz je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der Kosten – unabhängig davon, ob die Weiterbildung von Arbeitgeberseite oder Arbeitnehmerseite angegangen wird.

Hintergrund

Unternehmen stehen heute vor vielen Herausforderungen. Strukturwandel und digitale Transformation verändern die Arbeitswelt. Erschwerend kommt der Fachkräftemangel hinzu. Um für diese Situation besser gewappnet zu sein, gibt es seit 2019 das Qualifizierungschancengesetz. Damit will der Gesetzgeber die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im digitalen Wandel stärken und Mitarbeiter höher qualifizieren.

Qualifizierungschancengesetz

Wer wird gefördert?

Gefördert werden über das Qualifizierungschancengesetz alle Berufstätigen, die in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine zukunftsorientierte Weiterbildung angehen. Der Schulungs-Bedarf muss Folge des digitalen Strukturwandels sein. Die Förderung erfolgt unabhängig von Qualifikation und Alter der Teilnehmer.

Als Arbeitgeber profitieren Sie mit dem Qualifizierungschancengesetz u. a. durch:

  • höher qualifizierte Fachkräfte
  • die Sicherung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit
  • reduzierte Weiterbildungskosten und Lohnzuschüsse
  • langfristige Perspektiven für Ihr Unternehmen

Als Arbeitnehmer profitieren Sie von einer Weiterbildung bei TEUTLOFF über das Qualifizierungschancengesetz u. a. durch:

  • einen langfristig besser gesicherten Arbeitsplatz
  • neue berufliche Perspektiven
  • neue Kompetenzen für neue Aufgaben
  • die Ãœbernahme neuer Aufgaben

Eine Mitarbeiterin erklärt einem Schüler den Bildungsgutschein

Was wird gefördert?

Je nach Unternehmensgröße übernimmt der Staat zwischen 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Zusätzlich gibt es Gehalts-Zuschüsse.

Mehrere Personen besprechen etwas miteinander

Welche Voraussetzungen gelten für das Qualifizierungschancengesetz?

  • Die Weiterbildung muss über arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
  • Es darf keine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung sein
  • Die letzte Förderung durch das Gesetz muss mindestens vier Jahre zurückliegen
  • Der Berufsabschluss der Teilnehmer muss mindestens vier Jahre zurückliegen
  • Die Weiterbildung muss ein für das Qualifizierungschancengesetz zugelassener Träger – zum Beispiel TEUTLOFF – durchführen
  • Der Kurs muss eine Mindestdauer von 121 Stunden haben

Wie wird die Förderung beantragt?

Informationen zu dem Qualifizierungschancengesetz erhalten Sie von unseren Ansprechpartnern. Wir beraten Sie zu Ihrem Qualifizierungsbedarf und stellen Ihre Bildungsmaßnahme zusammen. Anschließend stellen wir Kontakt zum Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit her, wo Sie das Angebot für Ihre Weiterbildung einreichen. Dabei unterstützen wir mit unserer Erfahrung in den Gesprächen und bei der Beantragung der Förderung.

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Mehr Informationen

Unsere Unterstützung für Sie

Gerne unterstützen wir Sie – egal, ob es darum geht, Entwicklungspotenziale und Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen aufzudecken oder die passende und perfekt auf Sie zugeschnittene Weiterbildung zu finden und dabei möglichst viel Geld zu sparen.

Die richtige Weiterbildung ist für Sie noch nicht dabei? Kein Problem – gerne entwickeln wir einen maßgeschneiderten Kurs für Ihr Unternehmen – inklusive Zertifizierung für den deutschen Markt.

Nutzen Sie eine kostenlose Beratung bei uns und profitieren Sie von den umfassenden TEUTLOFF-Leistungen. Wir bieten

  • Inhouse-Schulungen mit individuellem Beginn
  • Beratung zu Fördermitteln und Unterstützung bei den Anträgen
  • persönliche Ansprechpartner während der gesamten Weiterbildung
  • hoch qualifizierte Dozenten und Tutoren
  • Angebote in Vollzeit, Teilzeit oder schichtbegleitend

Kontakt

Weiterbildung in Niedersachsen und deren Förderung wird besprochen

Wir sind für Sie da

Tanja Bossmann, eine Mitarbeiterin

Tanja Boßmann

IHK-Aufstiegsfortbildungen, Öffentliche Auftraggeber & Firmenkunden, Interessentenmanagement - Saarlouis

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Dirk Gulden, ein Mitarbeiter

Dirk Gulden

Öffentliche Auftraggeber & Firmenkunden, Interessentenmanagement, Schweißkurse, Logistik, Robotik, SPS - Braunschweig, Wolfsburg

0531 80905-52 dirk.gulden@teutloff.de