FΓΆrdermΓΆglichkeiten
FΓΆrderung der IHK-Aufstiegsfortbildung
Der Staat fΓΆrdert die IHK-Aufstiegsfortbildungen finanziell mit dem βAufstiegs-BAfΓΆGβ. Das erhalten diejenigen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfΓΌllen, unabhΓ€ngig von Alter und Einkommen (AufstiegsfortbildungsfΓΆrderungsgesetz – AFBG). So wird die HΓ€lfte der Lehrgangs- und PrΓΌfungsgebΓΌhr gefΓΆrdert, bei bestandener PrΓΌfung ΓΌbernimmt die FΓΆrderung weitere 25 Prozent der Kosten.
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