Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Diese Förderung ist zur Zeit nicht verfügbar – Ihre Weiterbildung ist nicht nur Ihnen etwas wert – sondern auch „Vater Staat“: Wer in einem Unternehmen in Niedersachsen beschäftigt ist, kann sich mithilfe seines Arbeitgebers günstiger weiterbilden: Das ESF-Programm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) fördert Ihre individuelle Weiterbildungsmaßnahme mit zertifiziertem Abschluss und verbessert Ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Programms ist es, die Fachkräftesituation in Niedersachsen nachhaltig zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Die Förderung „Weiterbildung in Niedersachsen“ richtet sich an Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen und an Inhaber von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bis 50 Beschäftigte.

Weiterbildung in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Zuschüsse gibt es für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, auch die Personalkosten für eine Freistellung im Unternehmen sind förderfähig. Sie erhalten für einen Lehrgang bis zu 50 Prozent Zuschuss. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Die Förderung für überbetriebliche Weiterbildung liegt bei maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der förderfähige Maximal-Betrag liegt bei 40.000 Euro Fortbildungskosten.
Es handelt sich dabei um einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss durch eine Anteilfinanzierung zur Projektförderung.

Nicht bezuschusst werden zusätzliche Ausgaben wie Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.

Weiterbildung in Niedersachsen und deren Förderung wird besprochen

Welche Voraussetzungen sind für eine Förderung zu erfüllen?

  • Die Weiterbildung muss auf die Entwicklung Ihrer beruflichen Fachkompetenz, Sozial- und Führungskompetenz oder Methodenkompetenz abzielen
  • Die Laufzeit des Lehrgangs ist auf 36 Monate beschränkt
  • Je Bildungsmaßnahme kann ein Unternehmen für bis zu 50 Mitarbeiter Fördergeld beantragen
  • Pro Mitarbeiter und Kurs muss ein separater Antrag bei der NBank gestellt werden
  • Die NBank kann Ausnahmen genehmigen
  • WiN kann nicht zusätzlich zu anderen öffentlichen Förderungen für denselben Bildungszweck beantragt werden
  • Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sind ausgeschlossen

Was wird gefördert?

Zuschüsse gibt es über Weiterbildung in Niedersachsen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, auch die Personalkosten für eine Freistellung im Unternehmen sind förderfähig. Sie erhalten für einen Lehrgang bis zu 50 Prozent Zuschuss. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Die Förderung für überbetriebliche Weiterbildung liegt bei maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der förderfähige Maximal-Betrag liegt bei 40.000 Euro Fortbildungskosten.

Es handelt sich dabei um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss durch eine Anteilfinanzierung zur Projektförderung.

Nicht bezuschusst werden zusätzliche Ausgaben wie Reise-, Übernachtungs- oder Bewirtungskosten.

Wie wird die Förderung beantragt?

Damit Ihre Weiterbildung in Niedersachsen gefördert wird, stellen Sie am besten mit uns gemeinsam einen schriftlichen Förderantrag bei der NBank. Dieser Antrag muss der Bank mindestens vier Wochen vor dem Beginn Ihrer Weiterbildung vorliegen.

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Mehr Informationen

Unsere Unterstützung für Sie

Sie haben Fragen zum Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“, zur Auswahl des Kursangebots oder brauchen Unterstützung bei der Antragstellung? Kein Problem – unser Team steht Ihnen jederzeit zur Seite und berät Sie in allen Fragen. Kontaktieren Sie uns einfach.

Kontakt

Weiterbildung in Niedersachsen

Wir sind für Sie da

Tanja Bossmann, eine Mitarbeiterin

Tanja Boßmann

IHK-Aufstiegsfortbildungen, Öffentliche Auftraggeber & Firmenkunden, Interessentenmanagement - Saarlouis

06831 7064722 tanja.bossmann@teutloff.de
Dirk Gulden, ein Mitarbeiter

Dirk Gulden

Öffentliche Auftraggeber & Firmenkunden, Interessentenmanagement, Schweißkurse, Logistik, Robotik, SPS - Braunschweig, Wolfsburg

0531 80905-52 dirk.gulden@teutloff.de